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Kosten & Honorar

Transparente Orientierung zu Erstberatung, weiterem Honorar und Finanzierung — ohne pauschale Versprechen zum Streitwert. Diese Seite erläutert den Ablauf nüchtern: was die Erstberatung kostet, wie das RVG greift, wann Anrechnung erfolgt und welche Wege über Rechtsschutz, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe denkbar sind.

Erstberatung 190 € inkl. USt

Für Verbraucherinnen und Verbraucher kostet die Erstberatung 190 € inkl. USt. Sie findet ausschließlich telefonisch oder per Video statt; eine Beratung vor Ort ist nicht Bestandteil des Angebots. Die Anfrage allein begründet noch kein Mandat — Fristen werden erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme überwacht.

Ziel der Erstberatung ist eine belastbare Einordnung Ihres Anliegens: Was ist der rechtliche Kern? Welche Fristen und Beweise zählen? Welche nächsten Schritte sind sinnvoll — und welche eher nicht? Sie erhalten eine klare Einschätzung, keine werbliche Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses.

Bitte schildern Sie den Sachverhalt mit Daten und senden Sie zentrale Unterlagen (Schreiben, Bescheide, Verträge) möglichst vor dem Termin. So bleibt das Gespräch fokussiert und Sie nutzen die Zeit für die eigentliche Bewertung statt für das Zusammensuchen von Fakten.

Was danach kostet: RVG und Vereinbarung

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung richten sich in vielen Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Streitwert, Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit beeinflussen die Höhe. Vor einer Beauftragung klären wir den voraussichtlichen Rahmen so konkret wie möglich — ohne den Eindruck zu erwecken, dass jeder Fall denselben Pauschalpreis hat.

Das RVG kennt Gebührentatbestände (etwa Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) und Wertgebühren, die vom Gegenstandswert abhängen. In Bußgeld- und Strafverfahren gelten teilweise eigene Tabellen und Rahmen. Welche Positionen voraussichtlich anfallen, hängt davon ab, ob nur beraten, außergerichtlich korrespondiert oder auch vor Behörde bzw. Gericht vertreten wird.

Neben Anwaltsgebühren können Auslagen, Gerichtskosten, Gutachten oder Übersetzungen hinzukommen. Ob und in welchem Umfang Dritte (Gegner, Staatskasse, Versicherung) Kosten tragen, ist eine eigene Frage und oft erst später belastbar zu beantworten.

Anrechnung der Erstberatung

Bei anschließendem Mandat in derselben Angelegenheit wird die Erstberatung grundsätzlich auf das weitere Honorar angerechnet. „Dieselbe Angelegenheit“ meint den konkreten rechtlichen Gegenstand, den wir bereits in der Erstberatung behandelt haben — nicht jedes spätere, thematisch entfernte Anliegen.

Weitet sich der Auftrag später auf einen anderen Streitgegenstand aus, kann eine erneute oder ergänzende Abrechnung erforderlich sein. Das sprechen wir an, bevor zusätzliche Arbeit beginnt. Transparenz vor Ausführung ist Teil der Arbeitsweise — nicht nachträgliche Überraschung.

Rechtsschutzversicherung

Viele Rechtsschutzversicherungen decken Miet- und Zivilrecht ab — mit Selbstbeteiligung, Wartezeiten und Ausschlüssen laut Vertrag. Straf- und Bußgeldsachen sind oft nur eingeschränkt oder gar nicht versichert; Verkehrsrechtsschutz kann Unfallregulierung und bestimmte Verfahren erfassen. Ob Deckung greift, entscheidet der Versicherer anhand Ihrer Police und des konkreten Falls.

Bei Bedarf unterstütze ich die Deckungsanfrage mit einer sachlichen Schilderung des Streitgegenstands. Eine Deckungszusage ist keine Erfolgsgarantie im Verfahren und ersetzt nicht Ihre Mitwirkung (Police, Schadennummer, bisherige Korrespondenz).

Bitte bringen Sie zur Erstberatung möglichst Versicherer, Vertragsnummer und ggf. Schadennummer mit. So lässt sich früh klären, ob eine Anfrage sinnvoll ist und welche Selbstbeteiligung typischerweise verbleibt.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (PKH)

Bei geringem Einkommen und Vermögen können Beratungshilfe (außergerichtlich) und Prozesskostenhilfe (gerichtlich) in Betracht kommen. Beide setzen gesetzliche Voraussetzungen voraus: Bedürftigkeit, hinreichende Erfolgsaussicht bzw. nicht mutwillige Rechtsverfolgung und die Einhaltung des jeweiligen Antragsverfahrens.

Beratungshilfe betrifft die außergerichtliche Beratung und Vertretung; sie wird über das Amtsgericht bzw. den dafür vorgesehenen Weg beantragt. Prozesskostenhilfe kann Gerichts- und Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren ganz oder teilweise übernehmen — oft mit Ratenzahlungsprüfung. Ein Anspruch besteht nicht automatisch; die Bewilligung liegt bei der zuständigen Stelle.

Im Erstgespräch prüfe ich grob, ob ein Antrag realistisch erscheint und welche Unterlagen (Einkommensnachweise, Mietvertrag, Bescheide) typischerweise nötig sind. Die endgültige Entscheidung trifft nicht die Kanzlei.

Was Sie mitbringen sollten

Für den Einstieg genügen in der Regel: der streitige Vertrag oder Bescheid, bisherige Korrespondenz, Fristen und eine kurze Chronologie (was wann geschehen ist). Fotos, Abrechnungen, Messprotokolle, Versicherungsunterlagen oder polizeiliche Aktenzeichen helfen, je nach Fachgebiet.

  • Mietrecht: Mietvertrag, Kündigung, Betriebskostenabrechnung, Mängeldokumentation, Kaution — siehe auch Mietrecht Berlin
  • Zivilrecht: Rechnungen, Mahnung, Inkasso-Schreiben, Vertragsunterlagen, Nachweis der Forderung — siehe Zivilrecht Berlin
  • Strafrecht: Vorladung, Strafbefehl, bisherige Aussagen, Aktenzeichen — siehe Strafrecht Berlin
  • Verkehr / Ordnungswidrigkeiten: Unfallfotos, Versicherungsangebote, Bußgeldbescheid inkl. Umschlag — siehe Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten

Unvollständige Unterlagen sind kein Hindernis für den ersten Kontakt — aber je klarer die Beleglage, desto konkreter die Einschätzung. Digitale Scans oder gut lesbare Fotos reichen aus. Bei Bußgeldern hilft zusätzlich der Selbstcheck zur Vorbereitung der Anfrage.

Ablauf: Telefon und Video

Termine finden nur per Telefon und Video statt. Das hält Wege kurz und erlaubt eine zügige Erstberatung auch dann, wenn Sie nicht in Berlin vor Ort sein können. Kanzleisitz ist Berlin; die Beratungssprachen sind Deutsch, Türkisch und Englisch.

Nach Ihrer Anfrage melde ich mich in der Regel innerhalb eines Werktags. In der Erstberatung klären wir Einordnung, Optionen und — falls Sie ein Mandat wünschen — Umfang und Kostenrahmen. Kein Mandat entsteht allein durch das Kontaktformular oder das Erstgespräch ohne ausdrückliche Beauftragung.

Mehr zur Zulassung und Arbeitsweise: Über mich.

Fachgebiete und Orientierung

Die Honorarlogik ist übergreifend; die Strategie hängt vom Gebiet ab. Für Inhalte und typische Fallkonstellationen nutzen Sie die Fachseiten zu Mietrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten. Ich berate als Rechtsanwältin nach dem konkreten Auftrag und der Aktenlage — ohne werbliche Erfolgsstory und ohne pauschale Versprechen zum Ausgang.

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