Zivilrecht · BerlinBGB · ZPO

Zivilrecht Berlin

Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Zivilrecht in Berlin prüfe ich Vertragsstörungen, offene Forderungen und Schadensersatz — und benenne, was außergerichtlich möglich ist und wann ein gerichtlicher Schritt sinnvoll sein kann.

Oder anrufen: +49 177 1430428

Anwalt Zivilrecht Berlin – wann Sie Hilfe brauchen

Zivilrecht betrifft den Alltag zwischen Privatpersonen und Unternehmen: eine Rechnung bleibt unbezahlt, ein Kaufgerät ist mangelhaft, ein Handwerker liefert schlampig, oder ein Inkasso-Schreiben setzt Sie unter Druck. Ohne klare Einordnung von Anspruch, Gegenrecht und Frist entstehen teure Fehler — etwa zu späte Mahnung, vorschnelle Zahlung oder eine Klage ohne belastbare Beweise.

Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Zivilrecht in Berlin ordne ich den Sachverhalt ein, prüfe Verträge, Schreiben und Nachweise und sage Ihnen, welche Schritte rechtlich und taktisch im Vordergrund stehen. Ich berate auf Deutsch, Türkisch und Englisch — telefonisch und per Video.

Schildern Sie den Ablauf mit Daten und Unterlagen. Rechnungen, Mängelanzeigen und die bisherige Korrespondenz sind im Erstgespräch die bessere Grundlage als ausführliche Erzählungen ohne Belege.

Grenzfälle kommen vor: Eine Beleidigung kann zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzfragen auslösen und zugleich strafrechtlich relevant sein. Ein Verkehrsunfall kann zivilrechtliche Schadenregulierung und zugleich bußgeld- oder strafrechtliche Folgen haben. Wohnraum, Kündigung, Kaution oder Betriebskosten gehören typischerweise ins Mietrecht — auch wenn der Streit „nur“ um Geld geht. In solchen Fällen kläre ich früh, welches Fachgebiet im Vordergrund steht und ob parallele Schritte nötig sind.

Forderung einklagen, Kaufvertrag Rücktritt, Handwerker-Mängel, Inkasso-Schreiben

  • Forderung einklagen: offene Rechnungen, Darlehen, Werklohn und Zahlungsaufforderungen
  • Kaufvertrag Rücktritt und Mängelrechte (Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz)
  • Handwerker-Mängel und Streit um Abnahme, Nachbesserung und Restzahlung
  • Inkasso-Schreiben prüfen: Anspruch, Zinsen, Kosten und ob Zahlung oder Widerspruch sinnvoll ist
  • Vertragsstörungen: Rücktritt, Kündigung, Zurückbehaltung und Erfüllung verlangen
  • Schadensersatz und Unterlassung bei Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung

Wer eine Forderung einklagen will, braucht in der Regel Belege zur Forderungshöhe, Fälligkeit und zum Zugang der Mahnung. Ausnahme: in manchen Konstellationen genügt die Klage ohne vorherige Mahnung, weil der Schuldner ernsthaft und endgültig verweigert hat — das ist im Einzelfall zu prüfen.

Beim Kaufvertrag Rücktritt und bei Handwerker-Mängeln stehen oft zuerst Nacherfüllung und Fristsetzung im Raum, bevor Rücktritt oder Minderung greifen. Ausnahme: Unzumutbarkeit, Fehlschlagen der Nacherfüllung oder besondere Vertragslagen können den Weg verkürzen — Vertrag und bisherige Korrespondenz entscheiden mit.

Ein Inkasso-Schreiben ist kein Urteil. Prüfen Sie, ob die Hauptforderung, Zinsen und Inkassokosten überhaupt geschuldet sind, bevor Sie zahlen oder ignorieren. Ausnahme: bei unbestrittenen Forderungen kann Zuwarten die Kosten erhöhen — deshalb früh die Unterlagen sichten.

Auch Werkverträge und Dienstleistungsverträge gehören zum Zivilrecht: Streit um Abnahme, Mängelrüge, Restwerklohn oder Rückzahlung einer Anzahlung. Ohne klare Dokumentation von Aufträgen, Nachträgen und Mängeln wird die Durchsetzung schwieriger — das gilt für Auftraggebende ebenso wie für Handwerksbetriebe. Geht es dagegen um die Wohnung selbst (Mängel, Mieterhöhung, Kaution), ist die Seite Mietrecht Berlin der passendere Einstieg.

Verjährung und Fristen im Zivilrecht

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB in vielen Fällen 3 Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis hatten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten haben müssen (§ 199 BGB). Ausnahme: besondere Ansprüche unterliegen kürzeren oder längeren Fristen — die konkrete Anspruchsart und der Kenntnisstand entscheiden.

Für Mängelgewährleistung beim Kauf gilt häufig § 438 BGB; die Frist hängt von der Art des Mangels und des Kaufgegenstands ab und beginnt regelmäßig mit der Ablieferung. Ausnahme: Arglist, Garantiezusagen oder abweichende vertragliche Regelungen können die Fristlage verändern — Vertrag und Mangelbeschreibung sind mitzuprüfen.

Eine bloße außergerichtliche Mahnung hemmt die Verjährung in der Regel nicht. Hemmung kommt typischerweise erst durch Maßnahmen nach § 204 BGB in Betracht, etwa Mahnbescheid oder Klage. Ausnahme: besondere gesetzliche Hemmungstatbestände können im Einzelfall greifen. Ausnahme: nicht jede formlose Erinnerung wirkt verjährungshemmend; Form und Zustellung sind entscheidend.

Allgemeine Fristentabellen ersetzen keine Prüfung Ihres Falls. Fristenüberwachung durch die Kanzlei beginnt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme.

Außergerichtlich oder Klage?

Viele Zivilstreitigkeiten lassen sich mit einer klaren anwaltlichen Aufforderung, einer Zahlungsfrist und einer belastbaren Beleglage lösen. Ein Schreiben, das Anspruch, Frist und Folgen benennt, schafft oft Verhandlungsdruck — und dokumentiert zugleich den weiteren Weg.

Bleibt die Zahlung aus, kommen typischerweise das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid) oder die Klage in Betracht. Der Mahnbescheid eignet sich vor allem bei bezifferbaren, weitgehend unstreitigen Geldforderungen und kann schneller und kostengünstiger starten. Ausnahme: bei streitigen Sachverhalten, Gegenrechten oder komplexen Beweisen ist oft die Klage der klarere Weg — Widerspruch gegen den Mahnbescheid führt ohnehin in das streitige Verfahren.

Ob außergerichtlich, Mahnbescheid oder Klage sinnvoll ist, hängt von Beweislage, Gegnerverhalten, Kostenrisiko und Vollstreckungsperspektive ab. Ich benenne die Optionen und die nächste sinnvolle Stufe — ohne vorschnelle Eskalation und ohne untätiges Zuwarten.

Nach einem Titel folgt oft die Zwangsvollstreckung (Konto, Lohn, Mobilien) — sofern Vermögen vorhanden ist. Ausnahme: ohne vollstreckbaren Titel oder bei Vermögenslosigkeit des Schuldners bleibt auch ein Obsiegen wirtschaftlich leer — deshalb gehört die Vollstreckungsperspektive schon in die frühe Strategie.

Rechtsschutzversicherungen können Deckung für Zivilstreitigkeiten übernehmen; Deckungszusage und Selbstbeteiligung kläre ich bei Bedarf mit. Ohne Versicherung bleiben RVG und Gerichtskosten maßgeblich — siehe die Seite Kosten.

Häufige Fragen zum Zivilrecht

  • Kann ich eine offene Rechnung einfach einklagen?

    Unter Umständen ja — wenn Forderung, Fälligkeit und Nachweis stehen. Zuerst prüfe ich, ob Mahnung, Mahnbescheid oder Klage der passende Schritt ist.

  • Muss ich auf ein Inkasso-Schreiben reagieren?

    Ignorieren kann teuer werden, Blindzahlen ebenfalls. Lassen Sie Anspruch und Kosten prüfen, bevor Sie zahlen oder schweigen.

  • Wann verjährt mein Anspruch?

    Häufig nach der regelmäßigen Frist des § 195 BGB von 3 Jahren — Ausnahmen und Sonderfristen (u. a. § 438 BGB) sind fallbezogen zu prüfen.

  • Was kostet die Erstberatung?

    Für Verbraucherinnen und Verbraucher 190 € inkl. USt. Bei anschließendem Mandat wird der Betrag grundsätzlich angerechnet. Details: Kosten.

  • Wie finden Termine statt?

    Telefonisch oder per Video.

  • Brauche ich immer eine Klage?

    Nein. Viele Fälle enden außergerichtlich. Klage oder Mahnbescheid sind Mittel, wenn Zahlung oder Einigung ausbleiben.

Kosten & nächste Schritte

Die Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher kostet 190 € inkl. USt; bei anschließendem Mandat in derselben Angelegenheit wird dieser Betrag grundsätzlich angerechnet. Details zu RVG, Rechtsschutz und dem weiteren Ablauf finden Sie auf der Seite Kosten.

Über Rechtsanwältin Dilara Ekici

Dilara Ekici

Rechtsanwältin · RAK Berlin

Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Zivilrecht in Berlin berate ich auf Deutsch, Türkisch und Englisch — telefonisch und per Video.

Zugelassen in Deutschland, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Kanzleisitz: Witzlebenstraße 4, 14057 Berlin.

Mehr zur Vita und den Fachgebieten: Über mich.

Weitere Gebiete

KontaktDE · TR · EN

Sprechen wir über Ihren Fall.

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen — Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags, Termine per Telefon oder Video.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Die Übertragung von Ihrem Browser an unsere Website erfolgt TLS-verschlüsselt. Ihre Anfrage wird anschließend an das Kanzleipostfach weitergeleitet und nicht in einer Formular-Datenbank auf der Website gespeichert.

Die Übersendung Ihrer Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis. Fristen werden erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme überwacht. In dringenden Fristsachen rufen Sie bitte zusätzlich an.

Vielen Dank — Ihre Anfrage ist eingegangen. Sie hören in Kürze von der Kanzlei.
Senden fehlgeschlagen. Bitte später erneut versuchen oder direkt an info@kanzlei-ekici.de schreiben.
TermineTelefon · Video
ErreichbarkeitMo–Fr 09:00–18:00
SprachenDeutsch · Türkisch · Englisch

Kanzleisitz: Berlin (Anschrift im Impressum)