Verkehrsrecht Berlin
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht in Berlin begleite ich Sie nach einem Unfall, bei Fragen zur Fahrerlaubnis und bei verkehrsrechtlichen Konflikten — klar priorisiert, mit Blick auf Haftung, Fristen und Beweise.
Oder anrufen: +49 177 1430428
Verkehrsrecht in Berlin: Rechtsanwältin nach Unfall oder Anhörung
Nach einem Auffahrunfall, einer Anhörung der Bußgeldstelle oder einem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde entstehen oft mehrere Baustellen zugleich: Schadenersatz gegenüber der gegnerischen Versicherung, Punkte im Fahreignungsregister, drohende Maßnahmen gegen die Fahrerlaubnis. Ohne Struktur gehen Belege und Fristen verloren — und vorschnelle Unterschriften oder spontane Erklärungen können die Lage verschlechtern.
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht in Berlin ordne ich ein, was zivilrechtlich (Unfallregulierung), was fahrerlaubnisrechtlich und was ggf. strafrechtlich zu klären ist. Beratung und Abstimmung erfolgen telefonisch oder per Video;
Schildern Sie den Ablauf mit Datum, Ort und beteiligten Versicherungen und senden Sie Fotos, polizeiliches Aktenzeichen, Schreiben der Behörde oder Versicherungsangebote möglichst vor dem Erstgespräch. Knapp mit Belegen (Fotos, Schreiben, Angebote) ist im Erstgespräch oft klarer als seitenlange Alltagsschilderungen. Ziel ist, Optionen und Risiken klar zu benennen, bevor Sie eine Endregulierung unterschreiben oder eine Frist verstreichen lassen.
Die Hinweise auf dieser Seite dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung in Ihrem Fall und begründen kein Mandat.
Verkehrsunfall: Haftung und Schadensersatz
Im Kern der Unfallregulierung stehen Haftung und Quote sowie die konkreten Schadenspositionen: Reparatur oder Totalschaden, Mietwagen bzw. Nutzungsausfall, Wertminderung, Abschleppen, Gutachtenkosten, bei Personenschaden Schmerzensgeld und Heilbehandlung. Oft verhandelt die gegnerische Haftpflichtversicherung außergerichtlich — Angebote „zur Endregulierung“ sollten Position für Position geprüft werden. Rein zivilrechtliche Forderungen ohne Verkehrsbezug (Kauf, Werkvertrag, Inkasso) gehören eher ins Zivilrecht.
Beweise sichern: Fotos von Unfallstelle und Fahrzeugen, Skizze, Zeugenkontakte, polizeiliches Aktenzeichen, Reparaturkalkulation, ärztliche Unterlagen. Ohne Dokumentation wird die Regulierung schwieriger.
Regulierungsfristen / Verjährung: Zivilrechtliche Ansprüche aus dem Unfall verjähren in der Regel in 3 Jahren; die Frist beginnt typischerweise mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben (§ 195, § 199 BGB). Ausnahme: Besonderheiten (z. B. andere kenntnisabhängige Läufe, Hemmung, Personenschaden mit abweichender Bewertung) können die Frist anders berechnen — deshalb Unfalldatum, Korrespondenz und Kenntnisstand dokumentieren und nicht auf „irgendwann“ warten.
Antwort- und Bearbeitungsfristen der Versicherung: Viele Versicherer setzen in Schreiben kurze Antwortfristen (häufig 2 bis 4 Wochen). Das sind oft vertragliche oder organisatorische Fristen der Gegenseite, keine gesetzlichen Ausschlussfristen — trotzdem sollten Sie nicht ohne Prüfung unterschreiben und Fristen notieren. Ausnahme: Enthält das Schreiben eine echte Rechtsmittelfrist oder eine gerichtliche Frist, gilt der konkrete Bescheid.
Eigene Versicherung: Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung, soweit vertraglich geschuldet. Gegenüber der gegnerischen Versicherung keine vorschnellen Anerkenntnisse oder Vergleichsabschlüsse ohne Prüfung der Positionen.
Praktisches Beispiel: Die gegnerische Versicherung bietet eine Quote von 70/30 und einen Pauschalbetrag „zur Endregulierung“, ohne Mietwagen, Wertminderung oder Heilbehandlung vollständig zu erfassen. Vor Annahme Positionen und Belege prüfen lassen — eine kurze Kontrolle kann Unterregulierung vermeiden.
Bei Personenschäden zählen Atteste, Behandlungsverlauf und Arbeitsunfähigkeitszeiten. Bei Totalschaden zählen Wiederbeschaffungswert, Restwertangebote und die Frage, ob Sie den Wagen behalten oder ersetzen. Eine vorschnelle Online-Bewertung ersetzt kein nachvollziehbares Gutachten, wenn die Versicherung streitet.
Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung Anwaltskosten oft im Rahmen der Regulierung. Bei Eigenverschulden oder Teilschuld können eigene Rechtsschutz- oder Verkehrsrechtsschutzversicherungen greifen; Deckungsfragen klären wir transparent.
Fahrerlaubnis, Punkte, MPU
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde — Entzug, Neuerteilung, Auflagen, Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) — folgen eigenen Verfahrensregeln. Schreiben der Behörde ignorieren ist riskant: Äußerungs- und Rechtsmittelfristen sind oft kurz.
Punkte im Fahreignungsregister: Eintragungen und Maßnahmenstufen richten sich nach dem aktuellen Punktestand und dem zugrundeliegenden Verstoß. Typische Schwellen (Orientierung, Stand prüfen): ab 4 bis 5 Punkten Ermahnung, ab 6 bis 7 Punkten Verwarnung, ab 8 Punkten Entziehung der Fahrerlaubnis möglich (§ 4 StVG). Folgen hängen vom Einzelfall und vom aktuellen Recht ab. Ausnahme: Tilgungsfristen, Mehrfachtaten und besondere Anordnungen können die Bewertung ändern; den aktuellen Auszug und das Behördenschreiben prüfen lassen.
Behördliche Fristen: Äußerungsfristen in Anhörungsschreiben betragen häufig 1 bis 2 Wochen oder einen im Schreiben genannten Termin. Rechtsmittelfristen gegen belastende Verwaltungsakte betragen typischerweise 1 Monat nach Bekanntgabe (§ 70 VwGO / vergleichbare Vorschriften — je nach Verfahren). Ausnahme: Weicht die Rechtsbehelfsbelehrung ab oder ist die Zustellung streitig, entscheidet der konkrete Bescheid — Umschläge und Zustelldaten aufbewahren.
MPU: Eine MPU wird typischerweise im Zusammenhang mit Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, nicht automatisch bei jedem Bußgeld. Buchen Sie Institute und Termine nicht impulsiv, bevor Anordnung, Fragestellung und Unterlagen geprüft sind.
- Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde: Anhörung, Entzug, Neuerteilung
- Punkte und Maßnahmen im Fahreignungsregister
- MPU-Anordnung: Voraussetzungen, Fristen, Vorbereitung der Unterlagen
- Auflagen und Beschränkungen der Fahrerlaubnis
- Parallele Unfallregulierung und behördliche Verfahren — abgestimmte Aussagen
Fristenüberwachung durch die Kanzlei beginnt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme. Senden Sie behördliche Schreiben möglichst vor Fristablauf (Foto oder Scan) und notieren Sie Zugangstag und gesetzte Termine.
Fahrerflucht, Trunkenheit, Verkehrsstraftaten
Vorwürfe wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Trunkenheit im Verkehr oder andere Verkehrsstraftaten sind strafrechtlich relevant — hier geht es um Ermittlungsverfahren, Vorladung und Verteidigung, nicht um reine Schadenregulierung. Für die strafrechtliche Einordnung und Verteidigung siehe Strafrecht Berlin.
Reine Bußgeldbescheide (Geschwindigkeit, Rotlicht, Halteverbot u. Ä.) gehören nicht in diesen Abschnitt — dafür die Seite Ordnungswidrigkeiten und der Selbstcheck.
In gemischten Fällen (Unfall plus Bußgeld, oder Unfall plus strafrechtlicher Vorwurf) priorisieren wir Fristen und Aussageverhalten gemeinsam: Was muss gegenüber der Versicherung, was gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, was gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde beachtet werden. Spontane „Klarstellungen“ in Chats oder gegenüber der Gegenseite ohne Absprache sind oft nachteilig.
- 1. Unterlagen
Unfallschilderung, Fotos, Versicherungs- und Behördenschreiben, ggf. Vorladung oder Bußgeldbescheid — möglichst vor Fristablauf senden.
- 2. Einordnung
Ich trenne Unfallregulierung, Fahrerlaubnis und ggf. Bußgeld/Strafrecht und priorisiere die nächsten Schritte.
- 3. Mandat
Bei Beauftragung: Korrespondenz mit Versicherern und Behörden, Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, Abstimmung der Linie.
- 4. Abschluss
Regulierung, Vergleich oder gerichtliche bzw. behördliche Klärung — mit nachvollziehbarer Kosten-Nutzen-Abstimmung.
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
Ich habe nur einen Bußgeldbescheid — bin ich hier richtig?
Für reine Bußgeld-/OWi-Verfahren nutzen Sie bitte Ordnungswidrigkeiten und den Selbstcheck. Bei Unfall plus Bußgeld können Sie hier anfragen — ich ordne zu.
Muss ich das Angebot der Versicherung sofort annehmen?
Nein. Prüfen Sie Quote, Positionen und Belege. Viele Schreiben setzen kurze Antwortfristen (oft 2 bis 4 Wochen) — das rechtfertigt keine unüberlegte Unterschrift. Ausnahme: echte Rechtsmittelfristen im Bescheid beachten.
Wie lange habe ich Zeit für Ansprüche aus dem Unfall?
Zivilrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel in 3 Jahren (§ 195, § 199 BGB). Ausnahme: kenntnisabhängige oder gehemmte Fristen können abweichen — Unfalldatum und Korrespondenz dokumentieren.
Was bedeuten Punkte für meine Fahrerlaubnis?
Abhängig vom Punktestand drohen Ermahnung, Verwarnung oder Entziehung (Orientierung z. B. ab 6 bis 7 Punkten). Ausnahme: Tilgung und Mehrfachtaten ändern die Lage — aktuellen Stand und Behördenschreiben prüfen lassen.
MPU — wann wird das Thema?
Typischerweise bei Anordnungen der Fahrerlaubnisbehörde, nicht automatisch bei jedem Bußgeld. Schreiben und Fragestellung prüfen, bevor Sie Termine buchen.
Was kostet die Erstberatung?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher 190 € inkl. USt. Bei anschließendem Mandat wird der Betrag grundsätzlich angerechnet.
Wie finden Termine statt?
Telefonisch oder per Video.
Was, wenn ich Mitverursacher bin?
Dann geht es um Quoten und darum, welche Positionen trotzdem reguliert werden. Eigenanteile und Kaskofragen können hinzukommen — ohne vorschnelle Schuldeingeständnisse.
Kosten & nächste Schritte
Die Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher kostet 190 € inkl. USt; bei anschließendem Mandat in derselben Angelegenheit wird dieser Betrag grundsätzlich angerechnet. Details zu RVG, Rechtsschutz und dem weiteren Ablauf finden Sie auf der Seite Kosten.
Über Rechtsanwältin Dilara Ekici
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Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Termine nur per Telefon und Video.
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